Dumfart Landmaschinen GmbH
Schönau 15
4190 Bad Leonfelden
Telefon: +43(0)6645006495
E-mail: manfred@dumfart.at
UID-Nummer: ATU 63442199
Firmenbuchnummer: 294174i
Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Geschäftsführer: Manfred Dumfart
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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.
1. Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflichten zur Auftragannahme. Zweckdienliche Konstruktions- oder Formänderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben über Maße, Gewichte und Betriebsstunden sind nur annähernd und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Rücktrittsrecht für Konsumenten: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten vorangegangen ist. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an uns oder unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
3. Lieferung: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten eintreten.
4. Preis: Für Handelswaren sind alle Preise auf der Basis der zur Zeit der Anbotlegung gültigen Lieferantenpreise erstellt. Bei Änderungen der Lieferantenpreise bis zum Zeitpunkt der Lieferung ist uns eine gleichlautende Preisberichtigung vorbehalten. Für Eigenimporte sind alle Preise zur Zeit der Anbotlegung auf der Basis gleichbleibender Werkspreise, Devisenkurse, Zoll-und Frachtverhältnisse erstellt. Bei Änderungen dieser bis zum Tage der Lieferung behalten wir uns ebenso eine Preisberichtigung im gleichen Maße vor. Ist vereinbarungsgemäß eine Bestellung besonders dringend auszuführen, so hat der Käufer die durch die beschleunigte Beschaffung der Ware erwachsenden Mehrkosten zu tragen.
5. Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen und wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie unmittelbar an den Verkäufer oder eine zum Inkasso ermächtigte Person, die sich mit einer entsprechenden Vollmacht auszuweisen hat, geleistet werden. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs Statt angenommen. Kreditspesen, Mahnspesen und Zinsen gehen immer zu Lasten des Käufers. Im Falle des Verzuges hat der Käufer dem Verkäufer 12% Verzugszinsen p.a. zu entrichten sowie jenen Schaden zu ersetzen, der dem Verkäufer durch den Verzug erwachsen ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Sobald der Käufer mit einer Zahlung mehr als 8 Tage in Verzug ist, tritt Fälligkeit der gesamten noch aushaftenden Restschuld ein. Dieser Terminverlust berechtigt den Verkäufer zum Vertragsrücktritt unter Vorbehalt der Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens. Falls der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird, bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse massiv verschlechtern, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.
7. Rücktritt: Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10% der Fakturensumme mind. jedoch € 80,- in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden.
8. Gewährleistung: Wir sind berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung. Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtumsanfechtung sind — soweit gesetzlich keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen — ausgeschlossen, wenn die Ware nicht unverzüglich nach Lieferung untersucht und gegebenenfalls Mängel gerügt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Von der Gewährleistung. ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen Verschleiß nicht ein. Werden über Wunsch unseres Kunden Reparaturarbeiten im Rahmen anerkannter Gewährleistungsansprüche außerhalb unserer Betriebsstätte durchgeführt, sind wir berechtigt, Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Den Kunden trifft die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Auch für Gewährleistungsansprüche bzw. Schadenersatzansprüche, sofern der Schaden durch Reparatur behoben werden kann, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.
9. Haftung: Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte 'Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren jedenfalls in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden uns Schädigen, längstens jedoch in 5 Jahren. Schutzvorrichtung: Wenn Maschinen und Geräte über ausdrücklichen Wunsch des Käufers ohne Schutzvorrichtung bezogen werden, so ist der Verkäufer von jeglicher Haftung befreit. Sonstige Bedingungen: Bei Verkauf von alten Maschinen und Traktoren haftet die Firma Dumfart Landmaschinen GmbH weder für Zustand, Beschaffenheit, Baujahr, Type, Einsatzfähigkeit oder komplette Ausrüstung. Der Verkauf erfolgt immer wie besichtigt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Funktionsfähigkeit wird nur im Zeitpunkt der Übergabe zugesichert.
10. Gerichtsstand: Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Bezirksgericht (ausgenommen Verbrauchergeschäfte nach KSchG).
Gerichtsstand Bad Leonfelden